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Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung 

„Im Kampf gegen das Verbrechen sind Staatsanwaltschaft und Polizei auf gute Instrumente angewiesen. Das Quick-Freeze-Verfahren verbindet drei große Vorzüge: Es ist effektiv, es ist rechtssicher, es achtet die Grundrechte. Quick-Freeze steht für anlassbezogenes Einfrieren von Daten statt für anlasslose Massenspeicherung.“

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„Im Kampf gegen das Verbrechen sind Staatsanwaltschaft und Polizei auf gute Instrumente angewiesen. Das Quick-Freeze-Verfahren verbindet drei große Vorzüge: Es ist effektiv, es ist rechtssicher, es achtet die Grundrechte. Quick-Freeze steht für anlassbezogenes Einfrieren von Daten statt für anlasslose Massenspeicherung. Das Quick-Freeze-Verfahren ist deshalb das richtige Instrument für unsere Strafverfolgungsbehörden. Es ist eine gute Nachricht, dass das Gesetzgebungsverfahren nun weiter vorangeht. Eine weitere Stärkung unserer Sicherheitsbehörden rückt damit näher. Weil für manche der Traum von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht ausgeträumt ist, erinnere ich auch noch einmal daran: Alle Versuche, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind vor Gericht gescheitert. Auch nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wäre die Anordnung einer Vorratsdatenspeicherung mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Und vor allem gilt weiterhin: Wenn der Staat ohne konkreten Anlass die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger speichert, fühlt sich niemand mehr richtig frei. Ein solches Instrument der Massenüberwachung passt nicht zu unserem liberalen Rechtsstaat. Deshalb: Wer die Ermittlungsbehörden stärken will - effektiv, rechtssicher, grundrechtsschonend -, der unterstützt Quick-Freeze.“

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