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Thema: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann anlässlich der Verkündung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV im Bundesgesetzblatt

„Das Bürokratieentlastungsgesetz IV steht seit heute im Bundesgesetzblatt. Die Entlastung für die Wirtschaft kommt. Das ist eine gute Nachricht - gerade in diesen Zeiten. Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss attraktiver werden. Bürokratieabbau ist dafür ein Schlüssel.“

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„Das Bürokratieentlastungsgesetz IV steht seit heute im Bundesgesetzblatt. Damit haben wir es schwarz auf weiß: Das Gesetzgebungsvorhaben ist abgeschlossen. Die Entlastung für die Wirtschaft kommt. Das ist eine gute Nachricht - gerade in diesen Zeiten. Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss attraktiver werden. Bürokratieabbau ist dafür ein Schlüssel. Denn unsere Unternehmen leiden unter einem regelrechten Bürokratie-Burnout. Das BEG IV ist Teil des Meseberger Entlastungspakets der Bundesregierung. Mit diesem Paket entlasten wir unsere Betriebe um gut 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Es ist das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes. Fast eine Milliarde davon entfallen auf das BEG IV. Rechnungen und Buchungsbelege müssen künftig nicht mehr so lange aufbewahrt werden. Hotelmeldezettel werden weitgehend abgeschafft. Außerdem ermöglichen wir vollständig digitale Arbeitsverträge. Schon zum 1. Januar 2025 kann ein Großteil der im Gesetz enthaltenen Maßnahmen in Kraft treten. Doch auch danach darf es kein Ausruhen geben beim Bürokratieabbau. Künftig muss es jedes Jahr ein Bürokratieentlastungsgesetz geben. Und gerade auch Brüssel ist gefordert: Die Europäische Union ist für den Großteil der Bürokratielasten in Deutschland verantwortlich. Es ist höchste Zeit, dass die Kommissionspräsidentin den Bürokratieabbau tatkräftig angeht - und sich an Initiativen wie dem Entlastungspaket ein Beispiel nimmt. Die wirtschaftliche Lage unseres Landes und der zunehmend scharfe systemische Wettbewerb, in dem sich Europa befindet, machen den Abbau überflüssiger Regeln und veralteter Vorschriften von Tag zu Tag dringender.“

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